Urteil Freizeitgrundstück
Schlagworte
Freizeitgrundstück; Erholungsnutzungsvertrag; Dienstbarkeit; Waldgrundstück; Jagdhütte
Leitsatz
Die Begründung einer Dienstbarkeit zur Sicherung des Zugangs zu einem mit einer Jagdhütte bebauten Waldgrundstück kann nach § 116 SachenRBerG nicht verlangt werden, wenn der Errichtung der Jagdhütte ein Erholungsnutzungsvertrag nach § 312 ZGB zugrunde lag.
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