Urteil Freistellungsklausel in Komplettierungskaufvertrag


Schlagworte

Freistellungsklausel in Komplettierungskaufvertrag

Leitsatz

Verkauft eine Gemeinde dem Inhaber eines Nutzungsrechts das Grundstück zu einem nach den Bewertungsvorschriften der DDR ermittelten Preis (Komplettierungskauf), stellt eine Vertragsklausel, durch welche die Gemeinde durch den Erwerber von Ersatzforderungen anderer öffentlicher Stellen nach § 8 Abs. 4 VZOG frei-gestellt wird, keine unangemessene Benachteiligung des Erwerbers dar (Fortführung von Senat BGHZ 160, 240 und Senatsurteil vom 14. November 2003 - V ZR 144/03 -, NJW-RR 2004, 263).

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