Urteil Freie Widerrufbarkeit der Nutzungsgestattung für Dachterrasse


Schlagworte

Freie Widerrufbarkeit der Nutzungsgestattung für Dachterrasse

Leitsatz

Ist in einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag die Nutzung einer Dachterrasse durch den Mieter nicht vereinbart, so ist die Gestattung der Nutzung - gleich ob diese ausdrücklich oder stillschweigend durch bloße Duldung erteilt worden ist - frei widerruflich.

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