Urteil Freie Kautionsvereinbarung bei Geschäftsraummiete
Schlagworte
Freie Kautionsvereinbarung bei Geschäftsraummiete; Anspruch auf Kautionszahlung erlischt nicht durch Kündigung des Vermieters; Fälligkeit der Kaution vor Übergabe der Mietsache; Sicherung noch nicht fälliger Ansprüche
Leitsätze
1. Die Parteien eines Gewerbemietverhältnisses können die Fälligkeit der Kaution vor Übergabe der Mietsache auch formularmäßig vereinbaren.
2. Der Mieter von Geschäftsräumen hat in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution.
3. Der Anspruch des Vermieters gegen den Gewerberaummieter erlischt nicht durch Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, die nach Nichtzahlung von drei Monatsmieten erfolgt ist.
4. Die Mietkaution sichert nämlich auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich noch aus dem Mietverhältnis ergeben können.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?