Urteil Fotokopierfähigkeit
Schlagworte
Fotokopierfähigkeit; Notarielle Gesamturkunde; keine Verpflichtung zu neuer Heftung; Öffnung der mit Ösen versehenen Urkunde
Leitsatz
Der Notar ist nicht verpflichtet, eine aus mehreren Teilen bestehende Urkunde so zu heften, dass die Fotokopierfähigkeit der verbundenen Schriftstücke erhalten bleibt. Sind Teile der Urkunde lesbar, aber auf Grund der Heftung nicht kopierfähig, muss er die Urkunde nicht neu heften.
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