Urteil Fotokopiekosten


Schlagworte

Fotokopiekosten; Betriebskostenunterlagen/Ablichtungen; Einsichtsrecht des Mieters/Betriebskostenunterlagen; Ablichtungen/Betriebskostenunterlagen; Auslagen/Betriebskostenabrechnungsunterlagen

Leitsatz

Bei dem in § 25 a Satz 3 AMVOB genannten Betrag von DM 1,- handelt es sich nicht um einen Pauschalbetrag, der unabhängig vom Anfall der Kosten verlangt werden könnte, § 25 a Satz 3 AMVOB sieht lediglich vor, daß die Auslagen 1,- DM je Seite nicht übersteigen dürfen.

Der Vermieter hat substantiiert darzulegen, daß pro Kopie mehr als 0,30 DM an Auslagen entstanden sind.

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