Urteil Fotokopie der Unterschrift wahrt nicht die Schriftform


Schlagworte

Fotokopie der Unterschrift wahrt nicht die Schriftform; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Schriftform; Namensunterschrift, eigenhändige; Fotokopie

Leitsatz

Die erforderliche Schriftform ist nicht gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch eine nicht eigenhändig unterschriebene Fotokopie erfolgt.

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