Urteil Fortsetzungsanspruch bei befristetem Mietverhältnis gegenüber Zwangsverwalter
Schlagworte
Fortsetzungsanspruch bei befristetem Mietverhältnis gegenüber Zwangsverwalter; Verlängerung eines Zeitmietverhältnisses
Leitsatz
Das Recht des Mieters, bei einem befristeten Mietverhältnis Fortsetzung auf unbestimmte Zeit zu verlangen (§ 564 a Abs. 1 BGB), besteht auch gegenüber dem Zwangsverwalter, der den Mieter nicht auf eine befristete Verlängerung verweisen darf.
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