Urteil Fortsetzung des Mietverhältnisses
Schlagworte
Fortsetzung des Mietverhältnisses, Untermieter, Hausfriedensstörung, Abmahnung, Lärmbelästigung, Widerspruch
Leitsatz
Die Fortsetzung des Mietverhältnisses kann einem Vermieter dann nicht zugemutet werden, wenn der Mieter durch die mit seiner Kenntnis veranstalteten Feten seines Untermieters den Hausfrieden nachhaltig stört und es schon früher zu Abmahnungen wegen Lärmbelästigungen gekommen war.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat