Urteil Fortsetzung des Mietverhältnisses


Schlagworte

Fortsetzung des Mietverhältnisses, Untermieter, Hausfriedensstörung, Abmahnung, Lärmbelästigung, Widerspruch

Leitsatz

Die Fortsetzung des Mietverhältnisses kann einem Vermieter dann nicht zugemutet werden, wenn der Mieter durch die mit seiner Kenntnis veranstalteten Feten seines Untermieters den Hausfrieden nachhaltig stört und es schon früher zu Abmahnungen wegen Lärmbelästigungen gekommen war.

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