Urteil Fortgeltungsklausel im Wirtschaftsplan durch Mehrheitsbeschluß
Schlagworte
Fortgeltungsklausel im Wirtschaftsplan durch Mehrheitsbeschluß; Rückkehr zum Kalenderjahr als Wirtschaftsperiode; Fälligkeit des Wohngeldes zum Jahresanfang
Leitsätze
1. Der Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer über die Fortgeltung des Wirtschaftsplanes bis zur Beschlußfassung über den nächsten Wirtschaftsplan widerspricht nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung und übersteigt nicht die Beschlußkompetenz der Eigentümergemeinschaft.
2. Die beschlossene Fortgeltung des Wirtschaftsplanes wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, daß wegen Meinungsverschiedenheiten in der Eigentümergemeinschaft die Beschlußfassung über den nächsten Wirtschaftsplan hinausgezögert wird und neueintretende Wohnungseigentümer von der Fortgeltungsklausel betroffen sind.
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