Urteil Fortgeltung von vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen
Schlagworte
Fortgeltung von vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen
Leitsatz
Eine vertragliche Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, wonach Kündigungsfristen entsprechend der damaligen gesetzlichen Regelung je nach Mietdauer auf bis zu zwölf Monate verlängert werden, ist auch nach dem 1. September 2001 wirksam.
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