Urteil Fortgeltung von vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen


Schlagworte

Fortgeltung von vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen

Leitsatz

Eine Formularvereinbarung zur Kündigungsfrist ist jedenfalls dann auch nach dem 1. September 2001 wirksam, wenn es heißt: "Die Kündigungsfrist beträgt ..." (Anschluß an AG Charlottenburg GE 2002, 333; AG Tempelhof-Kreuzberg GE 2002, 670).

(Leitsatz der Redaktion)

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