Urteil Fortgeltung des Wirtschaftsplanes
Schlagworte
Fortgeltung des Wirtschaftsplanes
Leitsätze
1. Es widerspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, sondern ist regelmäßig sogar geboten, die Weitergeltung eines Wirtschaftsplans bis zur Beschlußfassung über den nächsten Wirtschaftsplan zu beschließen.
2. Der Beschluß betr. die Weitergeltung des Wirtschaftsplans über die Wirtschaftsperiode hinaus kann, ohne daß dem Eigentümerbeschluß ein Ladungsmangel anhaftet, auch dann gefaßt werden, wenn in der Ladung nur die Entscheidung über den Wirtschaftsplan angekündigt ist.
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