Urteil Fortgeltung der Vereinbarung von längeren Kündigungsfristen
Schlagworte
Fortgeltung der Vereinbarung von längeren Kündigungsfristen
Leitsatz
Wenn im Mietvertrag die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kündigungsfristen wiederholt werden, liegt darin eine Vereinbarung mit der Folge, daß die seit dem 1. September 2001 geltende kurze Kündigungsfrist von drei Monaten nicht gilt.
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