Urteil Fortgeltung der vereinbarten kurzen <br />Kündigungsfrist des ZGB in DDR-<br />Mietverträgen
Schlagworte
Fortgeltung der vereinbarten kurzen
Kündigungsfrist des ZGB in DDR-
Mietverträgen
Leitsatz
Die in einem während der Geltung des Zivilgesetzbuchs der DDR (ZGB) geschlossenen Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach der Mieter das Wohnraummietverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen kann, gilt als wirksame vertragliche Vereinbarung nach dem 3. Oktober 1990 fort.
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