Urteil Fortgeltung der Überleitungsvorschrift zur Mietrechtsreform auch nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz
Schlagworte
Fortgeltung der Überleitungsvorschrift zur Mietrechtsreform auch nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz
Leitsätze
1. Die Übergangsregelung zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz haben die speziellen Übergangsregelungen zur Mietrechtsreform nicht geändert.
2. Vereinbarungen in Altverträgen über die Verlängerung von Kündigungsfristen sind weiterhin gültig.
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