Urteil Fortbestand des Mietverhältnisses mit vermögensloser GmbH
Schlagworte
Fortbestand des Mietverhältnisses mit vermögensloser GmbH
Leitsätze
1. Allein der Vermögensverfall der vermietenden GmbH begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht für den Mieter. 2. Das gilt auch dann, wenn die GmbH wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht ist, aber ihre mietvertraglichen Verpflichtungen weiterhin erfüllt. (Leitsätze der Redaktion)
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