Urteil Fortbestand einer Prozessvollmacht trotz Übergang des Vermögens einer GbR ohne Liquidation auf den letzten verbliebenen Gesellschafter


Schlagworte

Fortbestand einer Prozessvollmacht trotz Übergang des Vermögens einer GbR ohne Liquidation auf den letzten verbliebenen Gesellschafter

Leitsatz

Auf den Übergang des Vermögens einer GbR ohne Liquidation auf den letzten verbliebenen Gesellschafter sind die Regeln der §§ 86, 239 ff., 246 ZPO sinngemäß anzuwenden, so dass eine Anwaltsvollmacht ungeachtet des Erlöschens der GbR und der Rechtsnachfolge eines ihrer Gesellschafter in ihr Aktiv- und Passivvermögen als fortbestehend anzusehen ist, so dass der Anwalt auch einen Prozess durch Einlegung der Berufung für die GbR fortsetzen kann.

(Leitsatz der Redaktion)

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