Urteil Formularvertragliche Abwälzung der Aufzugskosten auf Geschäftslokalmieter im EG ohne Zugang zum Aufzug


Schlagworte

Formularvertragliche Abwälzung der Aufzugskosten auf Geschäftslokalmieter im EG ohne Zugang zum Aufzug; Zwölf-Monats-Ausschlußfrist gilt nicht für Gewerbemieter; keine Verwirkung bei Überspringen eines Betriebskostenabrechnungszeitraums; Umlagemaßstab

Leitsätze

1. Die formularvertragliche Beteiligung des Mieters eines Geschäftslokals ohne direkten Zugang zum Treppenhaus an den Kosten des dort befindlichen Aufzugs benachteiligt den Mieter nicht unangemessen.

2. Die für die Abrechnung von Betriebskosten für Wohnraum geltende Ausschlußfrist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums gilt nicht für gewerbliche Mietverhältnisse.

3. Der Gewerberaumvermieter verwirkt seinen Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten nicht allein dadurch, daß er einen Abrechnungszeitraum überspringt. (Leitsätze der Redaktion)

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