Urteil Formularmietvertrag
Schlagworte
Formularmietvertrag; Mietzinserhöhungsverlangen
Leitsätze
Ist in einem befristeten Mietverhältnis über Wohnraum im Formular-mietvertrag (Einheitsmietvertrag) unter "Mietzins" ohne jeden sonstigen, auf die Vereinbarung eines festen Mietzinses hindeutenden Hinweis handschriftlich lediglich ein bestimmter Geldbetrag eingesetzt worden, so wird hierdurch das Mietzinserhöhungsverlangen des Vermieters (§ 2 MHG) nicht ausgeschlossen.
In einer solchen vertraglichen Regelung ist keine das Erhöhungsverlangen ausschließende "Vereinbarung eines Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit mit festem Mietzins" i. S. von § 1 Abs. 3 MHG zu er-blicken.
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