Urteil Formularmäßiger Kündigungsausschluss für mehr als vier Jahre


Schlagworte

Formularmäßiger Kündigungsausschluss für mehr als vier Jahre; Berechnung des Vier-Jahres-Zeitraums

Leitsatz

Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemes­sener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren - gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann - überschreitet.

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