Urteil formularmäßige Vollmacht


Schlagworte

formularmäßige Vollmacht; Haftungsübernahme; Zwangsvollstreckungsunterwerfung; Grundschuldbestellung; Sicherungszweckerklärung; Widerruf eines Darlehensvertrages; Haustürwiderruf bei Bauherrenmodellen

Leitsätze

a) Die formularmäßige Vollmacht, die auch eine persönliche Haftungsübernahme und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Grundschuldbestellung umfaßt, verstößt nicht gegen § 3 AGBG.

b) Eine Grundschuld und eine persönliche Haftungsübernahme mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung sichern im Falle einer weiten Sicherungszweckerklärung des mit dem Schuldner identischen Grundschuldbestellers bei einem wirksamen Widerruf eines Darlehensvertrages auch Ansprüche des Kreditgebers aus § 3 HWiG a. F.

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