Urteil Formularmäßige Preisanpassungsklausel in Erdgassondervertrag
Schlagworte
Formularmäßige Preisanpassungsklausel in Erdgassondervertrag
Leitsatz
In dem formularmäßigen Erdgassondervertrag eines Gasversorgungsunternehmens mit seinen Kunden ist die Preisanpassungsklausel "Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt." gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam, weil sie hinsichtlich des Umfangs der Preisänderung nicht klar und verständlich ist und die Kunden deswegen unangemessen benachteiligt.
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