Urteil Formularmäßige Beitrittsverpflichtung des Mieters zu einer Werbegemeinschaft in einem Einkaufszentrum


Schlagworte

Formularmäßige Beitrittsverpflichtung des Mieters zu einer Werbegemeinschaft in einem Einkaufszentrum

Leitsätze

a) Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters in einem Einkaufszentrum, einer Werbegemeinschaft in Form einer GbR beizutreten, verstößt wegen des damit verbundenen Haftungsrisikos des Mieters gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.

b) In einem Formularmietvertrag muß die Höhe der Beiträge, die der Mieter in einem Einkaufszentrum an eine Werbegemeinschaft zu leisten hat, wegen der nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderlichen Transparenz bestimmbar sein; mindestens muß eine Höchstgrenze festgesetzt sein, damit der Mieter die auf ihn zukommenden Kosten kalkulieren kann.

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