Urteil Formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung
Schlagworte
Formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung; kurze Nutzungsdauer; Instandsetzungspflicht; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Renovierungsfristen
Leitsatz
Wurde dem vertraglich zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichteten Mieter eine Wohnung unrenoviert vermietet, so ist er nach einer Nutzungszeit von nur etwa dreieinhalb Jahren im Regelfall lediglich zu Schönheitsreparaturen in den sogenannten Naßräumen verpflichtet.
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