Urteil Formularmäßige Abwälzung der töpfermäßigen Reinigung der Öfen
Schlagworte
Formularmäßige Abwälzung der töpfermäßigen Reinigung der Öfen; Formularvertrag; formularmäßige Abwälung; töpfermäßige Reinigung; Ofenreinigung; überraschende Klausel; unzumutbare Belastung
Leitsatz
Die in § 7 Ziffer 5 des Mietvertragsformulars Fassung I-AGB/KE 1984 des Bundes der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine enthaltene formularmäßige Klausel über die töpfermäßige Reinigung der Öfen verstößt weder gegen § 3 noch gegen § 9 AGB-Gesetz.
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