Urteil Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung
Schlagworte
Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Mietverhältnis, langandauerndes; Wohnung, unrenoviert; Formularklausel
Leitsatz
Bei einem langandauernden Mietverhältnis kann der vertraglich zu Schönheitsreparaturen verpflichtete Mieter nicht einwenden, die Wohnung sei zu Mietbeginn unrenoviert übergeben worden.
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