Urteil Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung
Schlagworte
Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung; Instandhaltungspflicht; Formularklausel; Schönheitsreparaturen; Wohnung, unrenovierte
Leitsatz
Das vom OLG Stuttgart als entscheidungserheblich angesehene Tatbestandsmerkmal einer "unrenovierten Wohnung" ist nicht ausreichend bestimmt, um allein daraus die Nichtigkeit einer Formularklausel bezüglich der Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter herzuleiten.
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