Urteil Formularmäßige Abwälzung der Ofenreinigung
Schlagworte
Formularmäßige Abwälzung der Ofenreinigung; Instandhaltungspflicht, Instandsetzungspflicht; Zustand, vertragsgemäßer, Ofenreinigung, töpfermäßige, Formularmietvertrag; Reinigungsklausel; Aufwendungen, Ersatz; Verwendungen
Leitsatz
1. Folgende formularmäßige Vereinbarung ist gem. § 9 AGBG unwirksam: "Der Mieter hat die töpfermäßige Reinigung der Öfen bis zur Schornsteineinführung auf seine Kosten ausführen zu lassen."
2. Aufwendungen des Mieters zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache sind keine notwendigen Verwendungen i.S.d. § 547 BGB; insoweit können Ansprüche nur aus § 538 Abs. 2 BGB hergeleitet werden.
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