Urteil Formularmäßig vereinbarte Altkündigungsfristen für Kündigungen ab 1. Juni 2005 obsolet


Schlagworte

Formularmäßig vereinbarte Altkündigungsfristen für Kündigungen ab 1. Juni 2005 obsolet

Leitsatz

Formularmäßig vereinbarte Altkündigungsfristen (§ 565 BGB a. F.) gelten erst für Kündigungen ab dem 1. Juni 2005 nicht mehr. (Leitsatz der Redaktion)

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