Urteil Formularmäßig vereinbarte Altkündigungsfristen für Kündigungen ab 1. Juni 2005 obsolet
Schlagworte
Formularmäßig vereinbarte Altkündigungsfristen für Kündigungen ab 1. Juni 2005 obsolet
Leitsatz
Formularmäßig vereinbarte Altkündigungsfristen (§ 565 BGB a. F.) gelten erst für Kündigungen ab dem 1. Juni 2005 nicht mehr. (Leitsatz der Redaktion)
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