Urteil formelle Anforderungen
Schlagworte
formelle Anforderungen; Eigenbedarfskündigung; Kündigungsschreiben; Begründung
Leitsatz
Ein nach § 564 b Abs. 3 BGB zu berücksichtigender Kündigungsgrund muß jedenfalls so bezeichnet sein, daß er identifiziert und von anderen unterschieden werden kann.
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