Urteil Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Eine Betriebskostenabrechnung ist formell wirksam, wenn für jede Betriebskostenart die angefallenen Einzelbeträge (nicht aber die Gesamtsumme) angegeben ist und der Anteil des Mieters, umgelegt nach dem Flächenmaßstab, nicht bei jeder Betriebskostenart, sondern nach den Gesamtkosten errechnet wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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