Urteil Formell unwirksames Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete bei nicht erläutertem Betriebskostenanteil
Schlagworte
Formell unwirksames Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete bei nicht erläutertem Betriebskostenanteil; Nettomiete; konkrete Betriebskosten; Zusammensetzung der Betriebskosten; neue Zustimmungsfrist; Korrektur eines Mieterhöhungsverlangens
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete ist unwirksam, wenn zur Ermittlung einer Nettomiete ein bestimmter Wert für "konkrete Betriebskosten" ohne weitere Erläuterung angegeben ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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