Urteil Formell unwirksame Betriebskostenabrechnung durch unverständlichen Abrechnungsschlüssel
Schlagworte
Formell unwirksame Betriebskostenabrechnung durch unverständlichen Abrechnungsschlüssel; Ausschlussfrist; Vorauszahlungen für Betriebskosten; Verteilerschlüssel; Umlageschlüssel; Unverständlichkeit der Abrechnung als formeller Mangel; Unwirksamkeit; Anerkennung der Betriebskostenabrechnung durch den Mieter; kein Neubeginn der Abrechnungsfrist
Leitsätze
a) Ist in der Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten (§ 556 Abs. 3 BGB) der Verteilerschlüssel unverständlich, liegt ein formeller Mangel vor, der zur Unwirksamkeit der Abrechnung führt (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 b). b) Auf die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht entsprechend anwendbar.
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