Urteil Formbedürftigkeit, - eines Grundstückskaufvertrages
Schlagworte
Formbedürftigkeit, - eines Grundstückskaufvertrages; Grundstückskaufvertrag, - und Form
Leitsatz
Der Grundsatz, daß bei Kenntnis der Parteien von der Formunwirksamkeit eines Teils ihrer Abmachungen das Rechtsgeschäft lediglich von den übrigen Vertragsbestimmungen gebil det wird (BGHZ 45, 376), ist unanwendbar, wenn die Parteien anstelle eines aufschiebend be dingt gewollten Vertrages einen unbedingten beurkunden lassen.
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