Urteil Formanforderungen auf grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung
Schlagworte
Formanforderungen auf grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung
Leitsatz
Die zum grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung nach §§ 8, 7 Abs. 4 Satz 1 WEG beizufügenden Anlagen - Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung - müssen auch dann nicht mit der Bewilligung körperlich verbunden werden, wenn nur die Unterschrift unter der Bewilligung beglaubigt worden ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 1 W 558/14 -, NZM 2016, 525).
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