Urteil Formanforderung an einseitige Betriebskostenumlage


Schlagworte

Formanforderung an einseitige Betriebskostenumlage

Leitsatz

Die Umlage von Betriebskosten durch schriftliche Erklärung des Vermieters gemäß § 14 Abs. 1 MHG setzt voraus, daß aus dem Schriftstück für den Mieter klar erkennbar ist, welche Art von Betriebskosten der Vermieter im einzelnen umlegen will.

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