Urteil Formaleigentümer nicht mehr anspruchsverpflichtet
Schlagworte
Formaleigentümer nicht mehr anspruchsverpflichtet
Leitsatz
Ist das Recht, das verkaufte Grundstück zu nutzen, auf den Käufer übergegangen, so kann der Verkäufer, auch wenn er noch Eigentümer ist, nicht auf die Unterlassung von Störungen in Anspruch genommen werden, die von dem Besitzer oder dem Zustand des Grundstücks ausgehen.
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