Urteil Forderungsübergang bei Beendigung der staatlichen Verwaltung
Schlagworte
Forderungsübergang bei Beendigung der staatlichen Verwaltung; gesetzlicher Forderungsübergang; staatliche Verwaltung
Leitsatz
Mit der Beendigung der staatlichen Verwaltung gehen auch die Forderungen auf den Eigentümer über, die zu einem früheren Zeitpunkt fällig geworden sind.
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