Urteil Fondsinhaberschaft
Schlagworte
Fondsinhaberschaft; Scheinbestandteile; Bürobaracke; Betriebskampfgruppe
Leitsatz
Die Fondsinhaberschaft gilt auch für Scheinbestandteile eines Grundstücks (hier: Baracken zur Unterbringung von Büros und für die Betriebskampfgruppe).
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