Urteil Folgen der Rücknahme des Restitutionsantrages durch anmeldendes Mitglied einer Erbengemeinschaft für die übrigen Miterben


Schlagworte

Folgen der Rücknahme des Restitutionsantrages durch anmeldendes Mitglied einer Erbengemeinschaft für die übrigen Miterben; Vergleichsabschluss in Unkenntnis dieser Rechtslage

Leitsätze

1. Die fristgemäße Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft vermittelt den Miterben keinen Antragstellerstatus, so dass nach Rücknahme des Antrags diese Miterben nur durch einen eigenen fristgemäßen Antrag den materiellen Ausschluss ihres Restitutionsanspruchs verhindern können.

2. Ein Vergleichsabschluss in Unkenntnis dieser Rechtslage stellt keine Täuschung dar.

(Leitsätze der Redaktion)

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