Urteil Fogging
Schlagworte
Fogging; Mietminderung
Leitsatz
Werden in einer Wohnung Wandfarben verwendet, die sogenannte Weichmacher (z. B. Dibutylphthalat) enthalten, kann das zu Schwarzverfärbungen führen (Schmutzfilm an Wänden, Türen, Fensterrahmen und dergleichen). Diese übermäßige Verschmutzung stellt einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt. Der Mieter muß sich allerdings dann einen Anteil anrechnen lassen, wenn er durch Rauchen und Abbrennen von Kerzen zur Verstärkung der Schwarzverfärbung beiträgt. (Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat