Urteil Flüssiggasbehälter, Fremdbefüllung von - als Eigentumsbeeinträchtigung
Schlagworte
Flüssiggasbehälter, Fremdbefüllung von - als Eigentumsbeeinträchtigung
Leitsatz
Die ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung eines Flüssiggasbehälters ist auch dann eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 BGB, wenn der Behälter keine auf den Eigentümer hinweisende Beschriftung trägt.
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