Urteil Flüchtlingswohnheim
Schlagworte
Flüchtlingswohnheim; Entgelt; Leistungsbestimmung; Billigkeit
Leitsatz
Trotz öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses über ein kommunales Flüchtlingswohnheim kann die Entgeltregelung gegenüber dem Untergebrachten privatrechtlich ausgestaltet werden. Eine einseitige Leistungsbestimmung ist unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit vorzunehmen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat