Urteil Flächenabweichung ab 10 % als Fehler
Schlagworte
Flächenabweichung ab 10 % als Fehler; Mietmangel; Flächenangabe als Objektbeschreibung; zugesicherte Eigenschaft; Verfahren zur Flächenermittlung
Leitsätze
1. Die bloße Angabe der Flächen im Mietvertrag stellt keine Zusicherung dar. 2. Eine erhebliche Abweichung, die als Mangel zu verstehen ist, liegt wie im Kauf- und Werkvertragsrecht bei etwa 10 %.
3. Zur Flächenberechnung bei Gewerberäumen.
(Leitsätze der Redaktion)
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