Urteil Flächenerwerb, Landwirtschaft, Bodenverwertung, Gleichbehandlung, Obergrenze, Privatisierung, Privatisierungsgrundsätze
Schlagworte
Flächenerwerb, Landwirtschaft, Bodenverwertung, Gleichbehandlung, Obergrenze, Privatisierung, Privatisierungsgrundsätze
Leitsätze
1. Es bleibt offen, ob die zum 1. Januar 2010 in Kraft gesetzte Vereinbarung des Bundes mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen über die Grundsätze für die weitere Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft des Bundes (sog. Privatisierungsgrundsätze 2010) Außenwirkung mit anspruchsbegründender Wirkung hat.
2. Die Parteien der Privatisierungsgrundsätze 2010 waren nicht durch Art. 3 Abs. 1 GG daran gehindert, für einzelne Bundesländer besondere Flächenobergrenzen für den Erwerb nach § 15 Abs. 1 FlErwVO in der Fassung vom 3. Juli 2009 festzusetzen. Landesbehörden sind nur gehalten, in ihrem eigenen Tätigkeitsbereich den Gleichheitssatz zu beachten. Dies gilt entsprechend für die länderbezogenen Tätigkeitsbereiche der BVVG, die als Tochter der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben in der Form einer Kapitalgesellschaft organisiert ist.
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