Urteil Flächenerwerb, Landwirtschaft, Bodenverwertung, Gleichbehandlung, Obergrenze, Privatisierung, Privatisierungsgrundsätze


Schlagworte

Flächenerwerb, Landwirtschaft, Bodenverwertung, Gleichbehandlung, Obergrenze, Privatisierung, Privatisierungsgrundsätze

Leitsätze

1. Es bleibt offen, ob die zum 1. Januar 2010 in Kraft gesetzte Vereinbarung des Bun­des mit den Ländern Meck­len­burg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen über die Grundsätze für die weitere Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft des Bundes (sog. Privatisie­rungs­grundsätze 2010) Außen­wirkung mit an­spruchs­begründender Wirkung hat.

2. Die Parteien der Priva­tisie­rungs­grundsätze 2010 waren nicht durch Art. 3 Abs. 1 GG daran gehindert, für einzelne Bun­des­länder beson­dere Flächenobergrenzen für den Erwerb nach § 15 Abs. 1 FlErwVO in der Fassung vom 3. Juli 2009 festzusetzen. Landesbehörden sind nur ge­halten, in ihrem eigenen Tätig­keits­bereich den Gleich­heits­satz zu be­achten. Dies gilt entsprechend für die länderbezogenen Tätigkeitsbereiche der BVVG, die als Tochter der Bundesanstalt für vereinigungs­bedingte Sonderaufgaben in der Form einer Kapital­gesellschaft organisiert ist.

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