Urteil Fischereirecht
Schlagworte
Fischereirecht; Verpachtung von DDR-Fischereirechten
Nichtamtliche Leitsätze
1. Begründete und bestehengebliebene Fischereirechte sind mit der Übertragung gem. § 7 Abs. 1 FischereiG/DDR nicht erloschen, sondern bestanden als staatliche selbständige Fischereirechte fort.
2. Das Recht zur Verpachtung dieser Fischereirechte steht mit dem Beitritt dem Staat zu.
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