Urteil Finanzierungsbeitrag ohne Einigung über Verwendungszweck
Schlagworte
Finanzierungsbeitrag ohne Einigung über Verwendungszweck; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Finanzierungsbeitrag; Instandsetzungsbeitrag; Baukostenzuschuß; Verwendungszweck
Leitsatz
Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Finanzierungsbeitrages des Mieters zur Instandsetzung gem. § 29 I. BMG ist es, daß die Mietvertragsparteien eine Absprache darüber treffen, für welche Maßnahmen ein Baukostenzuschuß gezahlt werden soll.
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