Urteil Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft
Schlagworte
Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft; Verbraucherkredit und Immobiliengeschäft
Leitsatz
Auch ein finanziertes Immobiliengeschäft kann mit dem der Finanzierung dienenden Verbraucherkreditvertrag ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 9 VerbrKrG bilden, sofern der Kreditvertrag dem Verbraucherkreditgesetz unterfällt und die Ausnahmeregelung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG nicht greift.
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