Urteil Feuchtigkeit im Einfamilienhaus
Schlagworte
Feuchtigkeit im Einfamilienhaus; arglistiges Verschweigen der Feuchte im Keller; Kaufvertragsanfechtung; Arglist; Aufklärungspflicht
Leitsätze
Fragen des Käufers nach der Beschaffenheit des Kaufobjekts müssen vollständig und richtig beantwortet werden . Eine nur vergangenheitsbezogene Erklärung ohne Hinweis auf die gegenwärtige Beschaffenheit erfüllt ohne weiteres den objektiven Tatbestand einer arglistigen Täuschung.
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